Die Anmeldung der Schulanfänger*innen ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg.
Für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2025.
Der Schulanmeldezeitraum der Schulanfänger wird von der Senatsverwaltung festgelegt. Die Anmeldefrist an der zuständigen Grundschule ist vom 7. Oktober bis 18. Oktober 2024.
Die zuständige Grundschule ist in der Regel die nächstgelegene öffentliche Grundschule Ihres Wohnortes.
Bitte melden Sie Ihr Kind immer zunächst an der für Sie zuständigen Grundschule an.
Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einer anderen Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an der zuständigen Grundschule zu stellen, auch wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- die Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere des Kindes
Eine Schulanmeldung erfolgt nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Schulärztliche Untersuchung
Alle angemeldeten Kinder werden zu gegebener Zeit durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht.
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss bei der regulären Schulanmeldung Ihrer zuständigen Grundschule gestellt werden.
Wann beginnt die Schule?
Bitte merken Sie sich für unsere Schule schon heute folgende Termine vor:
Die Einschulungsfeier Ihres Kindes findet am Samstag, den 13. September 2025 statt.
Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, den 15. September 2025.
Offene Ganztagsbetreuung
Ihre Kinder sind an unserer Schule im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) immer von 7:30 bis 13:30 Uhr betreut. Für diese Zeit brauchen Sie keine weitere Anmeldung.
Wünschen Sie eine Betreuung vor 7:30 Uhr oder nach 13:30 Uhr, beantragen Sie für Ihr Kind bitte einen Hortplatz (Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung).
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/#hort
Die ergänzende Förderung und Betreuung können Sie nach Erhalt des Hortvertrages bereits vor Schulbeginn ab dem 01. August 2025 wahrnehmen.
Gern können Sie sich diesbezüglich an die Koordination des Hortes wenden.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in der Schule und viel Freude und Erfolg beim Lernen.